Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung unterscheidet sich von der Berufsunfähigkeitsversicherung nur dadurch, dass das Risiko der Berufsunfähigkeit nicht isoliert in einer selbständigen
Versicherung abgesichert ist, sondern in Verbindung mit einer anderen Versicherung, d.h. regelmäßig einer Lebens- und Kapitalversicherung.
In einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann die versicherte Leistung auf die Freistellung von der weiteren Beitragszahlungspflicht, d.h. der Entbindung von der Verpflichtung zur
Fortzahlung der laufenden Beiträge für die Lebens- und Kapitalversicherung beschränkt sein und / oder aber auch zusätzlich eine monatliche Rentenleistung vereinbart sein.
Meine berufliche Erfahrung gerade in der Versicherungssparte der Berufsunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung hat gezeigt, dass die Versicherer wohl in keiner
anderen Versicherungssparte so unkorrekt und fehlerhaft arbeiten und ihrer Versicherungsnehmer so häufig krass zu übervorteilen versuchen, wie in diesem Versicherungsbereich.
Selbst in eindeutigen und unstreitigen Versicherungsfällen wird lediglich "aus Kulanz" geleistet, um dem Versicherungsnehmer die rechtlichen Vorteile eines Anerkenntnisses zu nehmen.
Die Leistungen werden einfach eingestellt, obwohl die Versicherungsbedingungen ausführlich regeln, unter welchen Bedingungen (nachträgliche tatsächliche Veränderung der Verhältnisse) und
unter Beachtung welcher Fristen einmal anerkannte und gewährte Leistungen nur wieder entzogen werden können.